Kosten sparen
mit der Stromsteuererstattung
Auch in diesem Jahr können deutsche Unternehmen mit Stromsteuer-Entlastungen rechnen. Diese Begünstigung hat sich die deutsche Industrie nach Ansicht des Bundesfinanzministeriums verdient. Denn das produzierende Gewerbe hat laut einem Gutachten des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung (RWI) einen signifikanten Beitrag zum Energiesparen geleistet und damit die Voraussetzungen für diese steuerliche Begünstigung erfüllt.
Doch der Gesetzgeber knüpft Ermäßigungen bei der Stromsteuer an eine Vielzahl von Bedingungen. Die Anforderungen an Unternehmen, die am Spitzenausgleich teilnehmen wollen, haben sich im Laufe der Jahre stetig erhöht.
Bereits seit dem Jahr 2013 müssen Unternehmen des Produzierenden Gewerbes ein Energie- bzw. Umweltmanagementsystem einführen, wenn sie am Spitzenausgleich teilnehmen wollen. Die genauen Anforderungen an die Energiemanagementsysteme legt die „Verordnung über Systeme zur Verbesserung der Energieeffizienz im Zusammenhang mit der Entlastung von der Energie- und der Stromsteuer in Sonderfällen“ (SpaEfV) fest.
Das EnergieAnalyseSystem EAS erfüllt alle Anforderungen damit auch Ihr Unternehmen alle steuerlichen Vergünstigungen in Anspruch nemen kann.
Das Wichtigste - kurz und gut
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Energiesteuergesetz finden Sie hier>>
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Stromsteuergesetz finden Sie hier>>
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Details der SPaEfV finden Sie hier>>
- Antrag Steuerentlastung nach §9b finden Sie hier>>
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