Der Gesetzgeber schafft Anreize
für besonders energieintensive Unternehmen
Egal was Sie erreichen wollen – ob Erfüllung gesetzlicher Vorgaben, Grundlage zur Steuerrückerstattung oder Reduzierung von Energiekosten: wir unterstützen Sie dabei, Ihre Potentiale optimal auszuschöpfen.
Die Energiemanagementlösungen von dibalog sind nach der Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als förderfähig anerkannt – bis zu 40% der Investition werden Ihnen erstattet.
Und Sie schaffen damit die technische Voraussetzung, um die Vielzahl der Steuerbegünstigungen in Anspruch zu nehmen. Beim Einsatz eines Energiemanagementsystems ISO 50001 profitieren Sie zusätzlich zu den Steuerentlastungen nach § 9 des Stromsteuer-Gesetzes und § 54 des Energiesteuer-Gesetzes vom Spitzenausgleich Energiesteuer und Spitzenausgleich Stromsteuer sowie der Abnahme der CO2 Bilanz im Unternehmen.
Dadurch steigern Sie einerseits das betriebliche Ansehen und entlasten andererseits die Umwelt.
Das Wichtigste - kurz und gut
- EEG-Härtefall-Regelung
(§63ff EEG) - Spitzensteuerausgleich
(§10 StromStG + §55EnergieStG) - Steuerentlastung für Unternehmen
(§9a/b StromStG + §51/54 EnergieStG) - bis zu 40% Förderung durch das BAFA:
Hard- und Software sowie Engineering, Installation, Trainings
Unsere Energieberater>> beraten Sie gerne zu "steuerlichen Vorteilen eines Energiemanagementsystems"
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